Barrierefreiheit betrifft nicht nur den Abbau oder die Verhinderung von baulichen Barrieren, sondern auch die Barrieren in den Köpfen und im Umgang miteinander. Für Hörgeschädigte heißt dies insbesondere barrierefreie Kommunikation. Dazu gehört :
- richtige Raumakustik ( Vermeidung von Widerhall / Störgeräuschen )
- richtige Beleuchtung (gut beleuchtetes Gesicht des Gesprächspartners)
- guter Sichtkontakt ( zwecks Mundablesen, Mimik – und Gestikwahrnehmung )
- Bereitstellung von technischen Hörhilfsmitteln ( Funkhöranlagen , Induktions- anlagen für Veranstaltungen und Fernsehen / Radio , Blitzlicht – Warnanlagen für Klingel/ Wecker/ Brandmelder u. a., hörgeschädigtenspezifische Telefone, Handys)
- Sicherstellung einer guten Kommunikationsathmosphäre ( Einstellung auf den Gesprächspartner )
Die Un – Behindertenrechtskonvention bildet dazu die rechtliche Grundlage, welche aber in der Praxis oftmals noch nicht umfassend umgesetzt wird.
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